Dienstag, 5. April 2011

Immobilien

Was versteht man unter dem Begriff „Immobilie“? Allgemein definiert ist die Immobilie ein Grundstück oder Bauwerk. Sie gilt als „unbewegliches Sachgut“. Da Immobilien in der Regel auf einem dazugehörigen Grundstück stehen und Boden als nicht vermehrbares Gut gilt, ist eine Immobilie eine sehr gute Geldanlage. Vorausgesetzt, sie erfüllt gewisse Kriterien.

Immobilien werden also als Investition sehr geschätzt. Das liegt daran, dass sich die Investition auf einen Sachwert bezieht. Die Immobilie kann dabei als Renditeobjekt oder für die Altersvorsorge genutzt werden. Da es sich bei jeder Art von Immobilienanlage um eine langfristige Anlage handelt, sollte man vorher genau nachdenken, in welche Immobilie man investieren möchte. Investitionsmöglichkeiten werden einem nämlich sehr viele geboten. Daher heißt es zuerst, sich informieren und herausfinden, was man mit der Investition in eine Immobilie erreichen möchte.

Die meisten Deutschen erwerben eine Immobilie mit dem Ziel, darin zu wohnen und sie bis zum Erreichen der Rente abgezahlt zu haben, um im Ruhestand mehr Geld von der Rente zur Verfügung zu haben. So spart man bereits vorher die Miete und hat die Freiheit, in seinen eigenen vier Wänden zu „walten und gestalten“ wie es einem gefällt. Man ist unabhängig von Vorschriften eines vermeintlichen Vermieters und seinen Mieterhöhungen. Das Geld, das vorher dem Vermieter zu Gute kam, wird dadurch vom ersten Monat in die eigene Zukunft, sprich Ruhestand, investiert. Es hört sich wohl für jeden nach einer guten Altersvorsorge an, wenn man weiß, dass man als Rentner keine Miete mehr zu zahlen hat.

Entscheidet man sich für den Kauf einer Wohnimmobilie, muss man allerdings nicht zwangsläufig selber darin wohnen. Man kann diese auch zunächst vermieten. Das bietet einem neben steuerlichen Vorteilen noch die Möglichkeit, dass man den Abtrag für das Haus oder die Wohnung meist bis zu 100% vom Mieter erhält und somit keinen finanziellen Mehraufwand für den Ankauf der Wohnimmobilie hat. Kommt man dann ins Alter, in dem man sich zur Ruhe setzen möchte, kann man die Wohnimmobilie, die dann im besten Fall schon abgezahlt ist, für sich selber nutzen.

Der Erwerb einer Immobilie, also der Eigentumsübergang, wird immer auf dieselbe Art und Weise vollzogen. Im ersten Schritt ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Kaufvertrages notwendig. Im zweiten Schritt muss die Einigung über den Eigentumsübergang notariell beurkundet werden und im dritten Schritt wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Im Falle einer Immobilienfinanzierung ist es üblich, dass sich der Kreditgeber mit ins Grundbuch eintragen lässt. Dieser Eintrag sichert ihn gegen das Risiko des Forderungsausfalles ab. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht weiter bedienen können, steht es dem Kreditgeber durch diesen Eintrag frei, die Immobilie zum Beispiel zu versteigern. Der Baufinanzierungsrechner bietet ihnen viele Möglichkeiten.

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