Mittwoch, 18. Mai 2011

Kaum Bürokratie

Betriebliche Altersvorsorge hat viele Vorteile. Nicht umsonst wurde sie seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen bestehen jedoch Anreize für alle Beteiligten, also Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber, sich an der bAV zu beteiligen. Manche Arbeitgeber mögen dies als misslich oder hinderlich betrachten, da die Durchführung mit Bürokratie und Verwaltungsaufwand verbunden ist. Insbesondere bei schlanken Lösungen wie der Direktversicherung, dies sind spezielle Versicherungen, bei denen der Betrieb für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung abschließt, hält sich dies insgesamt in sehr engen Grenzen.
Ein Anreiz in Form finanzieller Vorteile besteht bei der bAV für den Arbeitgeber: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers sind (im Rahmen gesetzlich vorgegebener Grenzen) sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet für den Betrieb geringere Sozialversicherungsabgaben bei gleichem Arbeitnehmerentgelt. Somit sinken die Lohnnebenkosten. Dies ist verbunden mit einem unmittelbaren liquiditätswirksamen Effekt in Bezug auf die Finanzierung des Unternehmens. In Höhe der ersparten Lohnnebenkosten entfällt die Inanspruchnahme betrieblicher Kredite wie des Kontokorrentkredites der Hausbank.
Die Direktversicherung stellt den unkompliziertesten und aus diesem Grund am weitesten verbreiteten Durchführungsweg der bAV dar. Versicherungsnehmer ist hierbei der Arbeitgeber, gegebenenfalls somit auch eine juristische Person des Privatrechts. Versicherte Person bzw. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge für die Betriebliche Altersvorsorge, die insgesamt angespart werden, werden entweder alleine vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung, vom Arbeitgeber als Gehaltsbestandteil oder von beiden gemeinsam getragen. Die bAV zählt im System der Altersvorsorge insgesamt zur sogenannten zweiten Schicht, gemeinsam mit der Riester-Rente.

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