Montag, 6. Juni 2011

Rentenstatus teilweise entscheidend

Auch bei nicht abhängig Beschäftigten gibt es Optionen, die eine Baufinanzierung deutlich günstiger gestalten helfen können. Insbesondere macht es Sinn, sich mit möglichen infrage kommenden staatlichen Fördermöglichkeiten rund um die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums auseinanderzusetzen. Wenn Wohn-Riester als spezielles Element der staatlichen Wohneigentumsförderung im Kontext der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge im Einzelfall nicht zum Tragen kommen kann aufgrund einer nicht vorliegenden Rentenversicherungspflicht des Selbstständigen oder auch seines Ehepartners, sollte man demgegenüber besonderen Wert darauf legen, dass diejenigen Förderprogramme, die grundsätzlich keine Einschränkung hinsichtlich des geförderten Personenkreises vornehmen, bei der Zusammenstellung und Strukturierung der vorgesehenen Immobilienfinanzierung eingebunden werden, um sich die damit verbundenen finanziellen Vorteile und Entlastungen aufgrund der im Vergleich besonders günstigen Konditionen zu sichern.
Gut zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass spezialisierte unabhängige Finanzdienstleister bisweilen zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen bieten können. Dieser Vorteil ist zwar bei einer demnächst ins Haus stehenden Anschlussfinanzierung nicht mehr relevant, wenn man die ursprüngliche Darlehensvalutierung ohne Nutzung der staatlichen Förderinstitutionen vorgenommen hat, zeigt aber exemplarisch, welche Unterschiede und Fallstricke es unter Umständen im Einzelfall geben kann, die letztlich darüber entscheiden, ob man ein gutes und preiswertes Angebot für seine Immobilienfinanzierung erhalten hat oder nicht. Im Gegensatz zu manchen staatlichen Wohneigentumsförderprogrammen kann man mit dem eingangs dargestellten Instrument der Eigenheimrente auch später beginnen, falls man zuvor nichts davon wusste oder der Rentenstatus ein anderer war, man bislang also nicht zum begünstigten Personenkreis zählte.

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