Montag, 30. Mai 2011

Tilgung neu gestalten

Unter entsprechenden Voraussetzungen lässt sich im Rahmen einer anstehenden Prolongation die sogenannte Eigenheimrente (Wohn-Riester) in eine laufende Baufinanzierung zusätzlich integrieren. Zweck ist es hierbei, mit Hilfe dieser Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eine schnellere Tilgung der zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums bestehenden Darlehen zu erreichen. Wohn-Riester, die spezielle Variante der Riester-Rente für die private Immobilienfinanzierung, funktioniert, indem die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als zusätzliche Sondertilgungen in eine private Immobilienfinanzierung einfließen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Förderberechtigung. Einkommensgrenzen gelten hingegen nicht, falls man förderberechtigt ist. Falls man nicht zum geförderten Personenkreis zählt, besteht die Möglichkeit, seine Anschlussfinanzierung auf diese Weise optimieren zu können, leider nicht. Vor allen Dingen bei beruflich Selbstständigen stellen sich die Förderbedingungen im Detail als kompliziert dar. Als Ansprechpartner kann für diesen Kundenkreis eine unabhängige Unternehmensberatung fungieren.

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