Mittwoch, 13. Juli 2011

Bauförderung

Die Wohneigentumsförderung hat hierzulande eine lange Tradition. Fördermittel des Bundes und auch einzelner Bundesländer stehen zur Verfügung, um breiten Bevölkerungsschichten Unterstützung bei dem Weg in die eigenen vier Wände zu gewähren. Je nach der Art der Förderung werden auch Selbstständige als mögliche Begünstigte in den Kreis der Nutznießer einbezogen. Beispielsweise das Wohneigentumsprogramm der KfW steht grundsätzlich jedermann offen, solange hierdurch eine erstmalige Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums im Inland erfolgt. Die mögliche Inanspruchnahme dieses zinsgünstigen Bestandteils der gesamten Baufinanzierung ist nicht gekoppelt an eine bestehende Rentenversicherungspflicht, welche insbesondere bei Selbstständigen im Zeitablauf variieren kann. Anders sieht es aus, wenn eine mittelbare Förderung der Wohnimmobilie im Zusammenhang mit der Riester-Rente erfolgen soll. Die Vorteile dieser Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sind Selbstständigen nur zugänglich, wenn sie entweder selbst einer Rentenversicherungspflicht unterliegen oder einen entsprechenden Ehepartner vorweisen können.

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