Mittwoch, 23. März 2011

Was gehört in ein Gründungskonzept?

Ein Gründungskonzept, wie es zur Vorlage beispielsweise zur Beantragung des Gründungszuschusses für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus in die berufliche Selbstständigkeit begeben wollen, bedarf einer fachkundigen Stellungnahme durch eine sachkundige Stelle. Beispielsweise die zuständige Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer oder eine mit Fragen rund um die Existenzgründung vertraute Unternehmensberatung kommen hierfür in Betracht.
Ein Gründungskonzept ist insgesamt betrachtet weniger umfangreich und dementsprechend mit einem niedrigeren Anforderungsprofil ausgestattet als ein sogenannter Business Plan. Dieser wird von Kreditinstituten regelmäßig zur Auflage für die Bereitstellung einer Finanzierung gefordert. Das Gründungskonzept sollte neben einer verbalen Darstellung der Geschäftsidee unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Kenntnisse des angehenden Unternehmers sowie der Branchen- und Wettbewerbssituation insbesondere ein plausibles, in sich schlüssiges Zahlenwerk enthalten. Dieser Aspekt ist in der Praxis besonders geeignet, durch fachkundige Unterstützung seitens einer Unternehmensberatung die notwendige Qualität zu erfahren. Insbesondere wenn der Existenzgründer Experte in seinem Metier ist, aber über keine tiefgreifenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügt, erfährt das Konzept in der Praxis durch externe Unterstützung den entscheidenden Schliff: Eine Begutachtung eines Gründungskonzepts durch eine Unternehmensberatung führt dazu, dass die Werte der Ertragsvorschau, der Kapitalbedarfsplanung und der Liquiditätsplanung plausibilisiert werden und damit die Existenzgründung insgesamt von vorn herein durch realistische Sollwerte auf solideren Füßen steht.

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