Montag, 16. Mai 2011

Förderung für Selbstständige

Auch für Unternehmer und Selbstständige kann die Riester-Rente interessant sein. Das Salz in der Suppe bei dieser Form der staatlich geförderten Altersvorsorge stellt die staatliche Förderung dar. Hiervon kann jedermann auf zweierlei Wegen profitieren: Entweder direkt oder indirekt über den Ehegatten. Insofern kann auch für Selbstständige, die nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine Riester-Förderung und damit die Möglichkeit, diese lukrative Form der geförderten Altersvorsorge zu nutzen, in Betracht kommen. Insbesondere Existenzgründer, die in nicht wenigen Fällen mit vergleichsweise kleinen Budgets zu kämpfen haben, können hier mit wenig Auswand viel bewirken. Ob und in welchem Ausmaß unter welchen Konstellationen für Existenzgründer die Riester-Förderung zum Tragen kommt, sollten diese mit einer in Fragen rund um die Existenzgründung bewanderten Unternehmensberatung besprechen. Zu beachten ist nämlich hierbei grundsätzlich, dass die Förderbedingungen eher kompliziert als simpel gestrickt sind: Rentenversicherungspflichtige Selbstständige können ihren nicht rentenversicherungspflichtigen Ehegatten zur Riester-Förderung verhelfen, umgekehrt können nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige gegebenenfalls über ihren Ehegatten gefördert werden.

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