Mittwoch, 5. März 2014

Fonds mit Zulage


Unter Riester-Fonds versteht man diejenige Variante der Riester-Rente, bei der der Anleger seine Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds, kurz auch Fonds, investiert. Es handelt sich somit um einen Fondssparplan, der aufgrund der Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berechtigt ist, staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen zu empfangen. Darüber hinaus berechtigen die Beiträge zu einer als Fondssparplan ausgestalteten Riester-Rente ebenso wie bei Riester-Rentenversicherungen, Riester-Banksparplänen und bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung) zum Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerveranlagung.

Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass über einen Riester-Fondssparplan grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die höchste Rendite und damit eine möglichst hohe Rente zu erzielen aufgrund des in den jeweiligen Fonds oftmals hohen Aktienanteils. Bei starken Schwankungen realisiert der Anleger, wie bei konventionellen, also nicht staatlich geförderten Fondssparplänen, einen durchschnittlich günstigeren Einstiegskurs im Vergleich zu einer Einmalanlage.

Riester-Fondssparpläne sind grundsätzlich seitens der Anbieter etwas flexibler ausgestaltet, was unregelmäßige Zuzahlungen zusätzlich zum i.d.R. monatlichen Regelbeitrag betrifft. Hinsichtlich der Höhe der staatlichen Förderung bestehen keinerlei Unterschiede zwischen Riester-Fonds und den anderen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Ebenso besteht überall kein Verlustrisiko, da die Eigenbeiträge nebst Altersvorsorgezulagen zum Rentenbeginn garantiert sind. Voraussetzung für die Zulagen und gegebenenfalls weitere steuerliche Vergünstigungen sind eine bestehende Rentenversicherungspflicht des Sparers und ein Zulagenantrag. Eine mittelbare Zulagenberechtigung erhält man über einen rentenversicherungspflichtigen Ehegatten. Besonders für Selbstständige ist dieser Aspekt in der Praxis häufig von Bedeutung. Einzelheiten lassen sich problemlos mit Hilfe einer Unternehmensberatung klären. 

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