Montag, 11. April 2011

Risiko Zinserhöhung

Die Zinserhöhung vom vergangenen Donnerstag hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Kapitalkosten von Unternehmen, da es sich lediglich um den EZB-Referenzzins handelt. Kurz- bis mittelfristig ist jedoch von mittelbaren Auswirkungen auf den betrieblichen Kapitaldienst infolge steigender Zinsen auszugehen. Der Kapitaldienst, den ein Unternehmen zu erbringen hat, setzt sich zusammen aus den gesamten Zins- und Tilgungsleistungen, die aus betrieblichen Finanzierungen resultieren. Im Rahmen der Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute ist die Frage, inwieweit der Kapitaldienst aus dem betrieblichen Cashflow erbracht werden kann, von herausragender Bedeutung. Die genaue Ermittlung des rechnerischen Kapitaldienstes aus dem zur Verfügung stehenden Zahlenwerk wie insbesondere dem Jahresabschluss variiert im Detail und ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen. Im einfachsten Fall – ein Betrieb unterhält nur eine Bankverbindung, führt sein Kontokorrentkonto auf Guthabenbasis und nimmt lediglich ein Darlehen und keine weiteren Kredite in Anspruch – ist der Kapitaldienst identisch mit der jährlichen Annuität als Summe der zu leistenden Darlehensraten. Bei Finanzierungsproblemen, die aus einer zunehmenden Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der weiteren oder zusätzlichen Kreditvergabe resultieren, bestehen seitens des Unternehmens grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Senkung der Kapitaldienstverpflichtungen oder Steigerung der Kapitaldienstgrenze. Beide Optionen schließen einander nicht aus und sollten im Zweifelsfall unter Hinzuziehung einer unabhängigen Unternehmensberatung geprüft werden.

Labels: , , , , , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite