Freitag, 21. Mai 2010

Rentenversicherungsstatus im Zuge der Existenzgründung

Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begibt, hat sich u.a. mit der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich seines Versicherungsstatus zu befassen. Wer pflichtversichert ist bzw. bleibt, für den ändert sich rentenversicherungsrechtlich nichts, abgesehen von der Beitragsberechnung und -erhebung. Gegebenenfalls besteht aufgrund der Tätigkeit eine Versicherungspflicht, von der man sich auf Antrag jedoch für einen befristeten Zeitraum befreien lassen kann. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, für den ändern sich, auch wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, die Rahmenbedingungen für die Riester-Förderung. Angespartes gefördertes Guthaben aus der Zeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bleibt pfändungssicher, auch gegenüber staatlichen Stellen. Künftige Beiträge für die Riester-Rente hingegen werden mangels Rentenversicherungspflicht nicht mehr staatlich gefördert und zählen nicht zum sog. Schonvermögen.

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