Montag, 7. März 2011

Gesellschafterdarlehen

Juristische Personen des Privatrechts wie eine GmbH sind in rechtlicher Hinsicht selbstständige Subjekte, die durch ihre Organe handeln. Insofern sind auch bei einer Ein-Personen-GmbH die Verhältnisse der Gesellschaft und des Gesellschafters strikt zu trennen. Kreditinstitute bilden aufgrund gesetzlicher Vorschriften und der offensichtlichen starken wirtschaftlichen Verflechtung in diesen Konstellationen eine Kreditnehmereinheit. Auch ist in der Praxis davon auszugehen, dass für Kredite, die an Unternehmen mit einer haftungsbeschränkenden Rechtsform vergeben werden, Bürgschaften der Gesellschafter als Sicherheiten eingefordert werden.
Die Darlehensaufnahme bei ihren Gesellschaftern stellt für eine juristische Person wie eine GmbH eine Möglichkeit der Finanzierung dar. Verbindlichkeiten einer GmbH gegenüber ihrem Allein- oder beherrschenden Gesellschafter werfen ebenso wie entsprechende Forderungen einer GmbH im Rahmen der Analyse des Jahresabschlusses automatisch die Frage hinsichtlich der Werthaltigkeit der entsprechenden Forderung auf. Auf diesen Aspekt im Rahmen von Kreditverhandlungen mit der Hausbank kann man sich mit Unterstützung einer Unternehmensberatung vorbereiten.

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