Donnerstag, 17. Februar 2011

Zulagen mitnehmen!

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Förderungsmechanismen installiert. Ein herausragend interessanter Mitnahmeeffekt ergibt sich bei der Riester-Rente für nicht Förderberechtigte, z.B. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, deren Ehepartner die Riester-Förderung erhalten. Hier besteht die Möglichkeit, durch eine mittelbare Förderung eine Umsonst-Rente zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten. Welche Art von Riester-Vertrag gewählt wird, ist unerheblich. Entweder können also die Zulagen zum Vermögensaufbau eingesetzt werden oder zum Schuldenabbau (Wohn-Riester bei einer laufenden Baufinanzierung).

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