Donnerstag, 4. März 2010

Factoring

Unter Factoring versteht man den vertraglich geregelten regelmäßigen Ankauf von (meist kurzfristigen) Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen im Rahmen einer Globalzession. Factoring stellt somit für Unternehmen eine Refinanzierungsmöglichkeit ihrer Lieferantenkredite dar.
Die Unterschiede zur Aufnahme eines Zessionskredites bei einer Bank oder Sparkasse liegen u.a. in der Bilanzierung: Der Forderungsverkauf im Rahmen des Factoring führt zu einem Aktiv- bzw. Vermögenstausch; mit Eingang des Verkaufserlöses entsteht eine Erhöhung liquider Mittel bzw. eine Forderung gegen das kontoführende Kreditinstitut anstelle der Warenforderung (Forderung aus Lieferungen und Leistungen).
Vertraglich vereinbaren lässt sich auch, dass der Factor (Forderungskäufer) neben der Finanzierungsfunktion auch eine Dienstleistungsfunktion (Verwaltungsfunktion) sowie eine Delkrederefunktion (Kreditversicherungsfunktion) übernimmt.

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