Dienstag, 17. Juli 2012

Factoring

Factoring lässt sich als eine spezielle Form der Forderungsausfall-Versicherung bzw. der Kreditversicherung beschreiben. Die Anbieter dieser Dienstleistungen sind in der Regel keine Versicherungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), sondern vielmehr reine Factoring-Gesellschaften, die überwiegend als Tochterunternehmen von Kreditinstituten oder Allfinanzkonzernen auftreten. Beim Factoring als einer Mischform von Forderungsausfall-Versicherung, Inkassoleistung und Dienstleistung sind zwei grundsätzliche Varianten zu unterscheiden: Das “echte“ sowie das “unechte“ Factoring. Der Unterschied betrifft hierbei die Frage der Haftung für Zahlungsausfälle bezogen auf die zugrunde liegenden Forderungen (Kredite) des Unternehmens an seine Kunden.


Das “echte“ Factoring stellt einen regresslosen Forderungsverkauf dar, d.h., für Ausfälle hat die Factoring-Gesellschaft aufzukommen, abzüglich vereinbarter Inkassoprovisionen sowie in der Regel abzüglich eines Selbstbehaltes, welcher zulasten des die Forderung verkaufenden Unternehmens in Abhängigkeit vom Risikogehalt des Geschäftes bzw. von der Bonität der Abnehmer (Kreditnehmer) anfällt. Das “unechte“ Factoring stellt demgegenüber keine (Teilkasko-)Versicherung gegen Zahlungsausfälle von Betrieben dar, sondern eine Auslagerung der Debitoren-Buchhaltung. Es handelt sich also nicht um eine Form der Finanzierung, sondern ein Outsourcing einer Dienstleistung außerhalb des betrieblichen Kerngeschäftes auf einen professionellen externen Anbieter.

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Donnerstag, 11. März 2010

Formen des Factoring

Das “unechte“ Factoring stellt keine (Teilkasko-)Versicherung gegen Forderungsausfälle von Betrieben dar, sondern eine Auslagerung der Debitoren-Buchhaltung, also ein Outsourcing auf einen externen Anbieter. Wird die sogenannte Delkredere-Funktion, mit der die Factoring-Gesellschaft das Risiko des Zahlungsausfalls übernimmt, auch in Anspruch genommen, spricht man von “echtem“ Factoring.

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Donnerstag, 4. März 2010

Factoring

Unter Factoring versteht man den vertraglich geregelten regelmäßigen Ankauf von (meist kurzfristigen) Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen im Rahmen einer Globalzession. Factoring stellt somit für Unternehmen eine Refinanzierungsmöglichkeit ihrer Lieferantenkredite dar.
Die Unterschiede zur Aufnahme eines Zessionskredites bei einer Bank oder Sparkasse liegen u.a. in der Bilanzierung: Der Forderungsverkauf im Rahmen des Factoring führt zu einem Aktiv- bzw. Vermögenstausch; mit Eingang des Verkaufserlöses entsteht eine Erhöhung liquider Mittel bzw. eine Forderung gegen das kontoführende Kreditinstitut anstelle der Warenforderung (Forderung aus Lieferungen und Leistungen).
Vertraglich vereinbaren lässt sich auch, dass der Factor (Forderungskäufer) neben der Finanzierungsfunktion auch eine Dienstleistungsfunktion (Verwaltungsfunktion) sowie eine Delkrederefunktion (Kreditversicherungsfunktion) übernimmt.

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