Dienstag, 17. Juli 2012

Factoring

Factoring lässt sich als eine spezielle Form der Forderungsausfall-Versicherung bzw. der Kreditversicherung beschreiben. Die Anbieter dieser Dienstleistungen sind in der Regel keine Versicherungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), sondern vielmehr reine Factoring-Gesellschaften, die überwiegend als Tochterunternehmen von Kreditinstituten oder Allfinanzkonzernen auftreten. Beim Factoring als einer Mischform von Forderungsausfall-Versicherung, Inkassoleistung und Dienstleistung sind zwei grundsätzliche Varianten zu unterscheiden: Das “echte“ sowie das “unechte“ Factoring. Der Unterschied betrifft hierbei die Frage der Haftung für Zahlungsausfälle bezogen auf die zugrunde liegenden Forderungen (Kredite) des Unternehmens an seine Kunden.


Das “echte“ Factoring stellt einen regresslosen Forderungsverkauf dar, d.h., für Ausfälle hat die Factoring-Gesellschaft aufzukommen, abzüglich vereinbarter Inkassoprovisionen sowie in der Regel abzüglich eines Selbstbehaltes, welcher zulasten des die Forderung verkaufenden Unternehmens in Abhängigkeit vom Risikogehalt des Geschäftes bzw. von der Bonität der Abnehmer (Kreditnehmer) anfällt. Das “unechte“ Factoring stellt demgegenüber keine (Teilkasko-)Versicherung gegen Zahlungsausfälle von Betrieben dar, sondern eine Auslagerung der Debitoren-Buchhaltung. Es handelt sich also nicht um eine Form der Finanzierung, sondern ein Outsourcing einer Dienstleistung außerhalb des betrieblichen Kerngeschäftes auf einen professionellen externen Anbieter.

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