Donnerstag, 4. März 2010

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die betriebliche Existenz bedrohende Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagel-Schäden deckt eine Geschäftsinhaltsversicherung (auch Sach- und Inhaltsversicherung genannt) ab.
Versichert hierbei sind jedoch nur die unmittelbaren finanziellen Schäden an den Räumlichkeiten sowie am Inventar. Die darüber hinausgehenden mittelbaren Folgekosten sind entsprechend nicht abgedeckt. Hierunter fallen die betrieblichen Fixkosten. Diese fallen weiterhin produktions- bzw. umsatzunabhängig an, beispielsweise Löhne, Gehälter, Mieten und Pachten.
Eine Zusatzversicherung zur Geschäftsinhaltsversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Eintritt des Versicherungsfalles für die Deckung der (mittelbaren) Folgeschäden aufkommt.

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