Donnerstag, 4. März 2010

Geschäftsinhaltsversicherung

Risiken, die die betriebliche Existenz bedrohen, wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagel-Schäden, werden durch eine Geschäftsinhaltsversicherung (auch Sach- und Inhaltsversicherung genannt) ab. Die aufgeführten Gefahrenquellen sind auch einzeln versicherbar.
Sofern die betriebliche Leistungserstellung in gemieteten Räumlichkeiten vonstatten geht, ist zu überprüfen, inwieweit die einzelnen Risiken bereits durch die Geschäftsgebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sind.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung lässt sich auch in Kombination mit einer Geschäftsgebäudeversicherung oder mit anderen Policen im Paket abschließen.

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