Donnerstag, 4. März 2010

Leasing

Leasing stellt eine spezielle Form der Fremdfinanzierung dar. Leasing-Verträge weisen Merkmale von Mietverträgen, Pachtverträgen, Darlehensverträgen und Kaufverträgen mit Ratenzahlungen auf. Der wesentliche Unterschied gegenüber einer Darlehensfinanzierung besteht darin, dass der Leasingnehmer nicht Eigentümer des geleasten Objektes wird. Die Leasingraten stellen im Rahmen betrieblicher Finanzierungen für den Leasingnehmer Betriebsausgaben dar. Entsprechend unterbleibt im Gegensatz zur Darlehensfinanzierung eine Aufteilung der Leistungsrate in Tilgungs- und Zinsanteil. Da die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Leasingobjektes ist, entfällt für den Leasingnehmer im betrieblichen Bereich eine Aktivierung in der Bilanz.

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