Donnerstag, 4. März 2010

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird als eine der wichtigsten Versicherungen im betrieblichen Bereich angesehen. Versichert ist der Betrieb bzw. das Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus der betrieblichen Tätigkeit heraus. Diese entstehen, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen, kraft Gesetz (§§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt auch die Funktion einer sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung bzw. Quasi-Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Forderungen bzw. Schadensersatzansprüche Dritter abwehrt, gegebenenfalls gerichtlich.
Nicht zwangsläufig jedoch haben Versicherungsgesellschaften mit guten Tarifen für eine Privathaftpflicht auch empfehlenswerte Policen für eine Betriebshaftpflicht im Angebot. Unabhängige Finanzdienstleister können bei der Suche helfen.

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