Montag, 8. März 2010

Firmenrechtsschutz-Versicherung

Eine Firmenrechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für Anwalt, Gerichte, Gutachter und gegebenenfalls Kautionen im Falle eines Rechtsstreits. Sie sichert somit, anders als eine Betriebshaftpflicht-Versicherung, nicht nur das “passive“ Rechtsschutzrisiko ab, sondern tritt auch ein, wenn betriebliche Ansprüche gegen Dritte gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen sind.
Während größere Unternehmen oft eine eigene Rechtsabteilung unterhalten oder zumindest einen eigenen Firmenanwalt beschäftigen, ist der Abschluss einer gesonderten Firmenrechtsschutz-Versicherung insbesondere vorteilhaft für kleinere Betriebe.
Vorzugsweise über unabhängige Finanzdienstleister kann eine möglichst passgenaue Police abgeschlossen werden.

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