Donnerstag, 11. März 2010

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Betriebshaftpflichtversicherung. Versichert ist der Versicherungsnehmer, in der Regel Freiberufler, selbstständig Gewerbetreibender oder sonstiger Selbstständiger, gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus der beruflichen Tätigkeit heraus. Diese entstehen, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen, kraft Gesetz (§§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches). Für manche Berufsgruppen ist der Abschluss einer besonderen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (anstelle einer Berufshaftpflicht) gesetzlich oder durch Rechtsverordnung vorgeschrieben, z.B. für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler. Die Berufshaftpflichtversicherung erfüllt auch die Funktion einer sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung bzw. Quasi-Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Forderungen bzw. Schadensersatzansprüche Dritter abwehrt, gegebenenfalls gerichtlich.

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Montag, 8. März 2010

Firmenrechtsschutz-Versicherung

Eine Firmenrechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für Anwalt, Gerichte, Gutachter und gegebenenfalls Kautionen im Falle eines Rechtsstreits. Sie sichert somit, anders als eine Betriebshaftpflicht-Versicherung, nicht nur das “passive“ Rechtsschutzrisiko ab, sondern tritt auch ein, wenn betriebliche Ansprüche gegen Dritte gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen sind.
Während größere Unternehmen oft eine eigene Rechtsabteilung unterhalten oder zumindest einen eigenen Firmenanwalt beschäftigen, ist der Abschluss einer gesonderten Firmenrechtsschutz-Versicherung insbesondere vorteilhaft für kleinere Betriebe.
Vorzugsweise über unabhängige Finanzdienstleister kann eine möglichst passgenaue Police abgeschlossen werden.

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