Donnerstag, 11. März 2010

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Betriebshaftpflichtversicherung. Versichert ist der Versicherungsnehmer, in der Regel Freiberufler, selbstständig Gewerbetreibender oder sonstiger Selbstständiger, gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus der beruflichen Tätigkeit heraus. Diese entstehen, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen, kraft Gesetz (§§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches). Für manche Berufsgruppen ist der Abschluss einer besonderen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (anstelle einer Berufshaftpflicht) gesetzlich oder durch Rechtsverordnung vorgeschrieben, z.B. für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler. Die Berufshaftpflichtversicherung erfüllt auch die Funktion einer sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung bzw. Quasi-Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Forderungen bzw. Schadensersatzansprüche Dritter abwehrt, gegebenenfalls gerichtlich.

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