Montag, 29. März 2010

Cashflow

Der Cashflow (“Zahlungsmittelüberschuss“ einer Periode) stellt die zentrale Größe bei der Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute im Rahmen einer möglichen Kreditgewährung dar. Die Bonitätsbeurteilung eines Kreditnehmers stellt insbesondere auf dessen Kapitaldienstfähigkeit ab, also seine Fähigkeit, den notwendigen Kapitaldienst in Form von Zins- und Tilgungsleistungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit heraus zu erwirtschaften. Grundsätzlich wird zur Cashflow-Ermittlung das handelsrechtliche Ergebnis herangezogen, vermehrt um nicht liquiditätswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen, und vermindert um außerordentliche Einflüsse.

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