Kreditwürdigkeit wird auch durch Vermögen bestimmt
Das Privatvermögen eines Unternehmers kann einen nicht
unwesentlichen Aspekt bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens
durch Kreditinstitute darstellen. Bereits bei der Existenzgründung kann es als
generelle Voraussetzung angesehen werden, dass die finanziellen Verhältnisse
des angehenden Selbstständigen als geordnet zu beurteilen sind. Dies beinhaltet
eine Schufa-Auskunft, die keinerlei Negativmerkmale aufweist, die auf Zahlungsschwierigkeiten
in der jüngeren Vergangenheit schließen lassen.
Bestehende Kredite müssen im Einklang mit der
finanziellen Leistungsfähigkeit stehen, auch unter Berücksichtigung der
Einkommensverhältnisse, wie sie sich anhand des Business Plans voraussichtlich
darstellen werden. Hinsichtlich des Business Plans ist es grundsätzlich von
Vorteil, diesen mit Hilfe einer versierten Unternehmensberatung
auszuarbeiten, um ein Höchstmaß an Realitätsnähe bezogen auf die Planzahlen zu
erreichen und insbesondere auch formalen Anforderungen zu genügen.
Spätestens, wenn ein Unternehmen der Existenzgründung
entwachsen ist, steigt der Finanzierungsbedarf in aller Regel an.
Einzusetzendes Privatvermögen, gegebenenfalls als Sicherheit für Kredite mittels Verpfändung, stellt in
dieser Phase einen dauerhaften Aspekt rund um die Kreditvergabe und die
Kreditkonditionen dar. Umgekehrt sollte der Unternehmer seine privaten
Verbindlichkeiten fortlaufend einer Kostenkontrolle unterziehen. Insbesondere
für eine private Baufinanzierung
besteht bei Prolongationen ein nicht unerhebliches Sparpotenzial, das genutzt
werden sollte, um den Betrieb durch geringere Privatentnahmen entlasten zu
können.
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