Haftungsgefahren bei der Selbstständigkeit
Einer der wichtigsten Bereiche, über den sich ein
angehender Gewerbetreibender oder Freiberufler im Vorfeld der Selbstständigkeit
hinreichend Gedanken machen muss, sind Haftungsgefahren. Es gilt, diese zu
erkennen und abzudecken bzw. zu begrenzen.
Die Haftungsfrage mündet unmittelbar in die Frage, welche
Rechtsform das künftige Unternehmen haben soll. Einige Rechtsformen begrenzen
die Haftung gegenüber Dritten dergestalt, dass nur die Gesellschaft mit ihrem
Vermögen haftet, nicht jedoch der oder die Gesellschafter. Hierunter fallen die
GmbH, die Ltd. und die UG (haftungsbeschränkt). Jedoch sollte man sich darüber
bewusst sein, dass die haftungsbegrenzende Wirkung durch den Firmenmantel der
juristischen Person grundsätzlich nur eingeschränkt greift. Gegenüber
Kreditinstituten, die durchweg die Hauptgläubiger eines Unternehmens
darstellen, ist sie in der Praxis nicht gegeben. Banken und Sparkassen als
Gläubiger verlangen bei einer GmbH, einer Ltd. und einer UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich
zur Sicherung ihrer Kredite eine
selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter.
Betriebliche Versicherungen
sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom
Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche
Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende
Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen
und in einem Zuge auch eine passive Rechtsschutzfunktion, den Schutz vor
unberechtigten Ansprüchen, als Schutz einzukaufen. Da letztendlich das
Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko unterliegt, sofern es sich
nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene
bAV-Ansprüche), sollte der Gesamtkomplex der Haftung mit einer versierten Unternehmensberatung im Vorfeld der
Existenzgründung ganzheitlich besprochen werden.
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