Freitag, 10. Juni 2011

Zinsaufwand, explizit und implizit

Durch den Zinsaufwand wird in der Praxis vielfach ein maßgeblicher Teil des Rohertrags eines Unternehmens verzehrt. Die absolute Höhe ist wesentlich bestimmt von den Volumina aufgenommener Fremdfinanzierungen sowie durch die Durchschnittsverzinsung. In relativer Hinsicht besteht besonderes Interesse im Rahmen einer Unternehmensanalyse, wie sie die Hausbank oder eine Unternehmensberatung durchgeführt wird, wie sich der Zinsaufwand im Branchenvergleich und im Zeitablauf darstellt. Entscheidend ist, dass bei näherer Betrachtung nicht nur auf den handelsrechtlichen Zinsaufwand im engeren Sinne abzustellen ist, sondern auch auf implizite Zinsen, welche im Rahmen von Lieferantenkrediten – grundsätzlich eine teure Form der Finanzierung – anfallen. Auch Leasingverträge beinhalten keinen expliziten Zinssatz, mit dem die Kapitalüberlassung vergütet wird, sind logischerweise aber auch mit Finanzierungskosten beladen. Bei einer Neustrukturierung der Unternehmensfinanzierung stellt der Zinsaufwand häufig eine bedeutsame Stellschraube dar, zum Beispiel dergestalt, dass kurzfristige (und teure) Kredite durch mittelfristige Finanzierungsmittel auf Darlehensbasis abgelöst werden.

Labels: , , , , , , , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite