Donnerstag, 25. August 2011

Höhere Erwerbsnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer, klassischer Bestandteil der Erwerbsnebenkosten bei Immobilien, wird nunmehr auch in Schleswig-Holstein angehoben. Ab 2012 werden 5 Prozent statt bislang 3,5 Prozent fällig. Bei anstehenden Investitionen ist ein Notartermin noch in 2011 somit bares Geld wert. Findet der Erwerbsvorgang hingegen nach dem Stichtag statt, erhöht sich die Bemessungsgrundlage der Finanzierung entsprechend. Über die Höhe der Steuerbelastung entscheidet unwiderruflich das Datum des Erwerbsvorgangs. Uninteressant ist hierbei, ob es sich um betriebliche oder private Investitionen handelt. Die Frage hinsichtlich der Zurechnung der Immobilie zum Betriebsvermögen stellt sich somit insoweit nicht.

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