Montag, 6. Juni 2011

Bonität egal

Bei einem Kredit ist die Bonität des Kunden Voraussetzung dafür, dass die Bank oder Sparkasse als Kreditgeber mitspielt. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Umkehrhypothek, bei der ein selbstgenutztes Eigenheim gewissermaßen verfrühstückt wird, da der Darlehensnehmer Zahlungen erhält. Da während der Laufzeit einer solchen Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrags keine Zahlungen vom Eigentümer der Immobilie zu leisten sind, erübrigt sich entsprechend auch die Frage der Bonität. Dies bedeutet, dass die sonstigen Vermögens- und Einkommensverhältnisse bei der Vergabe einer Umkehrhypothek grundsätzlich keine Rolle spielen. Vielmehr wird auf den Wert der Immobilie abgestellt, die in der Praxis allerdings bereits weitgehend lastenfrei sein sollte. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit bei Antragstellung für eine Umkehrhypothek bereits ihre Erledigung gefunden haben.
In Abhängigkeit vom Lebensalter der Kunden zu Beginn der Umkehrhypothek ergibt sich die Höhe der maximal darstellbaren Finanzierung und entsprechend, anhand versicherungsmathematischer Grundsätze errechnet, die Höhe der Immobilienrente zur Stärkung des monatlich verfügbaren Budgets der Kreditnehmer. Das Risiko des kreditgebenden Instituts besteht in einem möglichen zu geringen Verkaufserlös der Immobilie, um das vergebene Darlehen hieraus vollständig zu tilgen. Entsprechend ergibt sich, dass grundsätzlich nur selbstgenutzte Wohnimmobilien als Objekte für diese Form der Altersvorsorge in Betracht kommen. Ebenso erklärt dies den Umstand, dass Objekte, bei denen eine noch laufende Immobilienfinanzierung anderen Gläubigern vorrangige Rechte einräumt, in der Praxis häufig eine Einschränkung hinsichtlich der Vergabemöglichkeiten bedeutet, wenn nicht gar einen Ausschlussgrund darstellt.

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