Montag, 14. Mai 2012

Fixe Kosten

Fixe Kosten


Personalkosten sind zu einem wesentlichen Anteil fixe Kosten. Zu Beginn eines Unternehmens, der Existenzgründung, macht der oder die Selbstständige häufig alles alleine. Gegebenenfalls werden Buchführungsarbeiten nebst allen Angelegenheiten rund um das leidige Thema Steuern ausgelagert, dergestalt, dass diese Tätigkeiten durch spezialisierte externe Dienstleister übernommen werden. Innerhalb des eigentlichen betrieblichen Leistungsprozesses wird darüber hinaus in aller Regel kein Personal beschäftigt. Lediglich Aushilfskräfte werden bei Bedarf zum Beispiel auf dem Wege der kurzfristigen Beschäftigung durch Ausgestaltung der Aufgabenfelder als sogenannter Minijob engagiert. Im Vergleich zu einer konventionellen Festanstellung ermöglicht diese Form der geringfügigen Beschäftigung für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine Ersparnis in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.

Sobald sich das Unternehmen nachhaltig auf Wachstumskurs befindet, wird das Personalwesen ein Thema bedeutenderen Ausmaßes. Grundsätzlich geht nämlich die Expansion eines Unternehmens mit der Notwendigkeit einher, die betrieblichen Kapazitäten sukzessive auf allen Ebenen des betrieblichen Leistungsprozesses anzupassen. Der Faktor Arbeit bildet hierbei keine Ausnahme. Wenn es um die Frage geht, entweder einen eigenen Personalbestand aufzubauen bzw. einen bestehenden aufzustocken, ist es eine erprobte Variante, in diesen Entscheidungsprozess eine versierte Unternehmensberatung einzubinden. Diese kann in Fragen des Recruitings, bezüglich vertraglicher Regelungen und hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Aspekte wertvolle Dienste leisten, welche sich durch künftig fehlende Fixkosten sowie flexible und günstige Gestaltungen oftmals selbstständig amortisieren.

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