Freitag, 23. März 2012

Außerordentlich tilgen

Wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit außerordentlich tilgt, heißt dies nicht unbedingt, dass er eine hohe laufende Rückzahlung vereinbart hat. Dies wäre der Fall, wenn planmäßige Tilgungsleistungen hoch bemessen wären in Zusammenhang mit der Höhe und der Verwendung der zugrunde liegenden Investition. Vielmehr bedeuten außerordentliche Tilgungen, dass über die planmäßigen Rückführungen hinaus ein weiterer, also zusätzlicher Abtrag vorgenommen wird. Insofern kann man eher von außerplanmäßigen als von außerordentlichen Tilgungen sprechen. Semantisch ist dies im Übrigen nur für betriebswirtschaftliche Analysen von Relevanz, die bisweilen von einer unabhängigen Unternehmensberatung durchgeführt werden.
Außerplanmäßige Tilgungen setzen voraus, dass es auch planmäßige gibt. Dies ist grundsätzlich der Fall bei einem so genannten Annuitätendarlehen, der klassischen Darlehensvariante für eine Baufinanzierung. Demgegenüber gibt es auch Formen der Finanzierungen, bei denen es keine planmäßigen Tilgungen gibt. Ein weit verbreitetes Beispiel ist der Dispositionskredit, der nahezu allen Arbeitnehmern durch ihr kontoführendes Kreditinstitut auf dem Gehaltskonto zur Verfügung gestellt wird, sofern der Kunde nicht in negativer Hinsicht finanziell auffällig geworden ist. Dieser Dispositionskredit, kurz Dispo genannt, kann nach Belieben in Anspruch genommen und ebenso nach Ermessen des Kunden zurückgeführt werden. Die Rückführung vollzieht sich in der Praxis durch Eingänge, die den Sollsaldo reduzieren. Da diese Vorgehensweise sehr flexibel und unkompliziert ist, erfreut sie sich zwar großer Beliebtheit, hat allerdings auch einen Haken. Dieser liegt in den für die Inanspruchnahme berechneten Zinsen, die im Vergleich zu einem Ratenkredit mit planmäßigen Tilgungen in der Regel sehr hoch sind. Um für seinen Kredit dauerhaft nicht zu viel zu bezahlen, sollte man im Zweifel von einer dauerhaften Inanspruchnahme des Dispos bzw. der betrieblichen Kontokorrentlinie absehen.

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