Donnerstag, 9. Juni 2011

Private Vorsorge für Existenzgründer

Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rentenversicherung für einen auskömmlichen Lebensstandard im Ruhestand sorgen konnte, sind definitiv vorbei, sofern es sie je gegeben hat. Für Personen, die sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begeben, gilt dies entweder gleichermaßen wie für Arbeitnehmer oder in noch weit bedeutenderem Maße. Der Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten liegt in dem jeweiligen rentenversicherungsrechtlichen Status, den der Selbstständige einnimmt. Dieser wird seitens der Deutschen Rentenversicherung per Verwaltungsakt beschieden. Sich im Zuge der Existenzgründung hierum nicht zu kümmern, birgt das Risiko von unter Umständen langjährigen Nachzahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen in sich.
Wer als nicht rentenversicherungspflichtig eingestuft wird oder sich für einen befristeten Zeitraum von der Versicherungspflicht befreien lässt und keine freiwilligen Beiträge entrichtet, verfügt einerseits über einen zusätzlichen Liquiditätspuffer, der in quasi jeder Anlaufphase einer Existenzgründung willkommen ist, andererseits jedoch zwangsläufig über eine sich langfristig manifestierende zusätzliche Lücke bei der Altersvorsorge.
Eine anlässlich der Existenzgründung sorgsam durchgeführte Finanzplanung berücksichtigt diese Lücke, die oftmals auch mit einem vergleichsweise geringen Budget bei langen Zeiträumen zu schließen ist. Kompetente unabhängige Finanzdienstleister sind ein geeigneter Ansprechpartner beispielsweise für die Frage, ob die Fortführung einer Riester-Rente auch ohne staatliche Förderung empfehlenswert ist oder alternativ eine geförderte Basis-Rente oder ein flexibler Sparplan in Fonds vorteilhaft sind.

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