Freitag, 18. März 2011

Nicht nur Verwaltungsaufwand

Die Möglichkeit, über den Arbeitgeber eine zusätzliche Altersvorsorge zusätzlich zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und freiem Vermögen aufzubauen, besteht schon lange. Insbesondere für Mitglieder der Geschäftsführung und leitende Angestellte ist es seit langem üblich, zusätzlich zur laufenden Vergütung Ansprüche auf eine Betriebsrente zu erwerben.
Der Staat fördert allerdings die Betriebliche Altersvorsorge, so dass es sich beileibe nicht um ein Nischenthema handelt. Im Zuge der allgemeinen Absenkung des Rentenniveaus, verbunden mit durchweg geringeren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wurden gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung attraktiver gestaltet, um eine entsprechende Anreizwirkung zu entfalten. Flankierend wurde ein Recht der Arbeitnehmer auf eine Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung eingeführt. Der Arbeitgeber legt hierbei den oder die Durchführungswege sowie den oder die Vertragspartner fest. Als Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge stehen folgende fünf Möglichkeiten zur Verfügung: Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage und Direktversicherung. Die Direktversicherung ist der am meisten verbreitete Durchführungsweg, insbesondere weil diese Variante den geringsten administrativen Aufwand verursacht. Auch für kleine Betriebe ohne Spezialisten in der Personalverwaltung ist diese Variante leicht zu handhaben, da die Abwicklung weitestgehend durch die jeweilige Versicherung als Vertragspartner erfolgt. Die bAV bietet jedoch ganz allgemein für Unternehmen durch eine Ersparnis an Sozialabgaben und somit Entlastung von Personalnebenkosten finanzielle Vorteile und sollte demzufolge nicht nur als notwendiges Übel begriffen werden.

Labels: , , , , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite