Freitag, 7. September 2012

Cashflow für eine Baufinanzierung

Der Umstand, dass der private Kapitaldienst auch aus dem betrieblichen Cashflow erwirtschaftet werden muss bzw. diesen verzehrt, macht es für Selbstständige erforderlich, bei der Ausgestaltung ihrer privaten Baufinanzierung besondere Sorgfalt walten zu lassen. Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es unbedingt Sinn, sich mit möglichen infrage kommenden staatlichen Fördermöglichkeiten zu beschäftigen. Bei bestehender Rentenversicherungspflicht (ggf. auch ledigleich des Ehegatten!) kann Wohn-Riester zum Einsatz gelangen: Durch die als Sondertilgungen fließenden staatlichen Altersvorsorgezulagen ergibt sich auf lange Sicht eine nicht zu unterschätzende Zinsersparnis. Die Inanspruchnahme zinsgünstiger Förderdarlehen der öffentlichen Hand bei der Strukturierung der Gesamtfinanzierung kann darüber hinaus durch jedermann, somit auch nicht durch Riester geförderte Selbstständige, genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann neben einer umfassenden Auswahl an Darlehensanbietern durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis bei der Immobilienfinanzierung führen.

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