Montag, 27. August 2012

Voraussetzungen für Riester-Förderung

Wer Wohn-Riester nutzen möchte, benötigt zweierlei: Eine förderfähige Immobilie sowie die persönliche Förderberechtigung. Letztere ist abhängig von einer bestehenden Rentenversicherungspflicht: Wer sie hat, wird gefördert, wer nicht, geht leer aus, sofern er nicht ersatzweise mit einem förderberechtigten Ehegatten aufwarten kann. Bei der Immobilie muss es sich um ein in Deutschland belegenes Objekt handeln. Dies ist unmittelbar einleuchtend, da der deutsche Staat derjenige ist, der gegebenenfalls eine Förderung vornimmt. Darüber hinaus muss es sich jedoch um Wohneigentum handeln, welches selbstgenutzt wird. In Betracht kommen also grundsätzlich nur Eigenheime und Eigentumswohnungen, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Gewerblich genutzte Objekte oder solche, bei denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, gelten nicht als förderfähig im Sinne der Riester-Rente. Das klassische Eigenheim hingegen zählt ebenso wie eine selbstgenutzte Eigentumswohnung zum Altersvorsorgevermögen. Entsprechend kann man das über Riester-Versicherungen, Riester-Fonds oder Riester-Banksparpläne angesparte Kapital zum Kauf, zum Bau oder zur Entschuldung einer solchen Immobilie verwenden, ohne die erhaltene Förderung in Form von Zulagen und gegebenenfalls weiteren Steuervorteilen zu gefährden. Bei der Entschuldung wird eine für das Wohneigentum aufgenommene Immobilienfinanzierung teilweise oder vollständig getilgt. Eben dies ist die Besonderheit und auch der Zweck von Wohn-Riester: Die staatliche Förderung wird von vorn herein für eine schnellere Entschuldung eingesetzt, ein paralleler Kapitalaufbau findet also nicht statt. Durch die Ersparnis von Finanzierungskosten in Form von Darlehenszinsen für die Baufinanzierung ergibt sich über die lange Laufzeit jedoch ein meist erheblicher Vermögensvorteil. Dem grundsätzlich anstrebenswerten Ziel, über eine lastenfreie Immobilie als zentralen Bestandteil der privaten Altersvorsorge zum Zeitpunkt des Eintritts in den beruflichen Ruhestand zu verfügen, kommt man mit Hilfe der Eigenheimrente (so die offizielle Bezeichnung für Wohn-Riester) schneller näher.

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