Montag, 10. September 2012

Neustrukturierung von Finanzierungen

Bei Umschuldungen wird eine Neustrukturierung bestehender finanzieller Verpflichtungen vorgenommen. Anlass ist des Öfteren ein neuer Kredit, welcher beantragt werden soll. Es macht zu diesem Zeitpunkt Sinn, sich mit den bisher eingegangenen Verpflichtungen zu beschäftigen. Nicht selten führt dies zu der Erkenntnis, dass man gewissermaßen in einem Aufwasch bestehende Optimierungspotenziale heben kann. Dies ist dann der Fall, wenn die neu aufgenommene Finanzierung günstigere Konditionen beinhaltet als die bislang bestehenden Ratenvereinbarungen, zu denen auch Teilzahlungsvereinbarungen zu rechnen sind. Mit einem günstigeren Durchschnittszinssatz geht bei konstanter regelmäßiger bzw. planmäßiger Tilgung eine niedrigere monatliche Belastung einher. Oder man nutzt die sich durch die geringere Zinsbelastung ergebende Ersparnis an Finanzierungskosten für eine höhere Tilgung. Beispielsweise ist es gängige Praxis im Rahmen einer Baufinanzierung, in solchen Fällen oder bei unregelmäßig zur Verfügung stehenden Einkünften, Sondertilgungen zu leisten. Dies macht grundsätzlich dann Sinn, wenn die Ersparnis an Sollzinsen höher ausfällt, als man bei einer alternativen Geldanlage nach Steuern an Rendite erwirtschaften könnte. Dies ist praktisch immer der Fall. Eine Umschuldung macht unter der Maßgabe, dass sie zu einer Ersparnis führt, dann Sinn, wenn sie nicht zu einer schleichenden Verlängerung der Tilgungsdauer führt. Wenn beispielsweise das oberste Ziel einer Konsolidierung ist, die monatliche Belastung zu senken und hierbei billigend in Kauf nimmt, dass dies nur dadurch möglich wird, dass die Laufzeit der Verbindlichkeiten verlängert wird, ist dies grundsätzlich kritisch zu beurteilen.

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