Mittwoch, 15. Juni 2011

Flexibilität erhalten

Wenn man eine Kredit abschließt und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages für den Kunden schon die real existierende Möglichkeit im Raum steht, eine vorzeitige Rückzahlung durch einen höheren Geldeingang, eine Sonderzahlung oder die Fälligkeit einer Geldanlage bzw. eines Sparplans, den man kostengünstig dadurch gestaltet hat, dass man bei einem unabhängigen Finanzdienstleister Fonds ohne Ausgabeaufschlag erworben hat, zurückzuzahlen, dann sollte man nicht nur in erster Linie auf einen möglichst günstigen Zinssatz, gemessen am Effektiven Jahreszins gemäß der Preisangabenverordnung, achten, sondern darüber hinaus auch darauf, dass keine oder eine möglichst geringe Bearbeitungsgebühr im Angebot enthalten ist. Wer nämlich einen günstigen und guten Kredit mit einer für ihn passenden Kreditlaufzeit erspäht hat, sollte parallel zum Effektivzins und Bearbeitungsgebühren bei Vertragsabschluss auf die Möglichkeit in den Vertragsbedingungen achten, inwieweit Sondertilgungen erlaubt sind, ohne dass die Bank hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung als Entgelt für die insoweit nicht eingehaltene Kündigungsfrist seitens des Kunden berechnet. Das kann bei einer Anschlussfinanzierung ein nicht unwesentlicher Kostenaspekt sein.
Ganz grundsätzlich ist nämlich zu sagen, dass eine entsprechende Bearbeitungsgebühr, die semantisch meist falsch als solche bezeichnet wird, da es sich faktisch um ein Entgelt für eine Dienstleistung im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses handelt und keine öffentlich-rechtliche Gebühr im engeren Sinne, von nicht wenigen Banken und Sparkassen erhoben wird. Sie ist zu Beginn der Kreditlaufzeit fällig und wird in der Regel auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen und somit anteilig über die Laufzeit des Kredites zurückgezahlt. Allerdings wird sie im Falle einer vorzeitigen, außerplanmäßigen, auch teilweisen Rückzahlung des Kredites nicht anteilig zurückgezahlt. Grundsätzlich wird der angegebene Effektive Jahreszins unter der Prämisse ausgewiesen, dass der Ratenkredit nicht vorzeitig zurückgezahlt wird. Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung gilt Entsprechendes.

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