Mittwoch, 2. Februar 2011

Versicherungsstatus von Existenzgründern

Zu den Obliegenheiten, die im Rahmen einer Existenzgründung anstehen, zählt die Klärung des künftigen rentenversicherungsrechtlichen Status bei der Deutschen Rentenversicherung. Wer wie bislang als Arbeitnehmer (oder Arbeitsuchender) künftig pflichtversichert ist, für den ändert sich rentenversicherungsrechtlich nichts. Es gilt jedoch, die entsprechenden Beiträge in den Business Plan einfließen zu lassen, da der zu erwirtschaftende Cashflow, der zur Abdeckung der Privatentnahmen (bei juristischen Personen: des Geschäftsführergehalts) erforderlich ist, entsprechend angepasst werden muss. Gegebenenfalls ist zu prüfen, inwieweit man sich auf Antrag für einen befristeten Zeitraum von der Versicherungspflicht befreien lassen kann. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, für den ändern sich, auch wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, die Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge, insbesondere hinsichtlich der Riester-Förderung. Angespartes gefördertes Guthaben aus der Zeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bleibt pfändungssicher, auch gegenüber staatlichen Stellen. Künftige Beiträge für die Riester-Rente hingegen werden mangels Rentenversicherungspflicht nicht mehr staatlich gefördert. Sie werden insoweit wie Beiträge zu einer konventionellen privaten Rentenversicherung behandelt. Bezüglich der Optionen für die soziale Absicherung insgesamt und die private Altersvorsorge bietet es sich an, unabhängige Finanzberater und eine mit Fragen rund um die Existenzgründung vertraute Unternehmensberatung zu kontaktieren.

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