Freitag, 1. Oktober 2010

Cashflow

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens spielt der Cashflow eine herausragende Rolle. Es handelt sich um den in einer Periode, beispielsweise binnen eines Geschäftsjahres, erzielten Zahlungsmittelzufluss.
Er lässt sich vereinfacht dadurch ermitteln, dass zum handelsrechtlichen Jahresüberschuss/-fehlbetrag die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, die Erhöhungen langfristiger Rückstellungen sowie die Zinsaufwendungen addiert werden und im Gegenzug Zuschreibungen auf das Anlagevermögen, Auflösungen langfristiger Rückstellungen und Zinserträge subtrahiert werden.
Die Bedeutung des Cashflows im Rahmen der Jahresabschluss- und Unternehmensanalyse wird dadurch deutlich, dass es für Kreditinstitute vornehmlich um die Beurteilung geht, inwieweit ein Kunde den Kapitaldienst für die zur Verfügung gestellten Finanzierungen vereinbarungsgemäß erbringen kann. Dieser setzt sich aus den Tilgungsleistungen und den Zinsen als Nutzungsvergütung für die Kapitalüberlassung zusammen. Da beide Positionen in einer Darlehensrate enthalten sind und bei ihrer Fälligkeit liquiditätswirksam werden, ist es somit sachgerecht, vorrangig auf den Cashflow als rechnerischen Saldo sämtlicher liquiditätswirksamer Größen abzustellen. Bei Problemen hinsichtlich der Finanzlage eines Unternehmens, die sich in kontinuierlich abnehmender Liquidität, einer steigenden Inanspruchnahme der Kreditlinie und/oder einem verschlechterten Rating seitens der Hausbank äußern, bietet es sich an, eine unabhängige Unternehmensberatung zu konsultieren.

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