Dienstag, 31. August 2010

Tilgungssatz einer Baufi

Je niedriger das Zinsniveau ist, desto eher sollte man überlegen, die Tilgung für seine Baufinanzierung möglichst hoch anzusetzen. Der Tilgungssatz ist grundsätzlich vom Kunden frei wählbar. Banken und Sparkassen verlangen jedoch in aller Regel eine Mindesttilgung von einem Prozent zuzüglich ersparter Zinsen. Je nach Höhe des Zinssatzes ergibt sich hierbei eine gesamte Laufzeit der Finanzierung von gut 30 Jahren. Das Problem hierbei ist, dass eine Immobilienfinanzierung, die ohne eine Prolongation auskommt, also eine Festzinsvereinbarung für die gesamte Laufzeit beinhaltet, grundsätzlich nur für maximal 15 Jahre erhältlich ist. Die klassische Baufinanzierung wird also in aller Regel nicht in einem Rutsch getilgt, sondern bedarf nach Ablauf der Festzinsbindungsfrist einer Anschlussfinanzierung. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Zinsen erheblich gestiegen sein sollten, kann dies durch die damit verbundene höhere Belastung zu einem finanziellen Engpass für den Darlehensnehmer führen. Wenn bei Beginn der Baufinanzierung somit sehr günstige Zinsen zur Verfügung stehen, mindert man durch eine schnellere Tilgung das entsprechende Risiko.
Im Unternehmensbereich werden mitunter im Rahmen einer Umschuldung Darlehen vergeben, deren Verwendungszweck die Tilgungsstreckung darstellt. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Darlehen zur Konsolidierung von Unternehmen, die nicht selten die Dienste einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Ziel einer Neustrukturierung der Finanzierung ist es oftmals, nicht erbrachte Tilgungsleistungen, die sich durch auflaufende Sollsalden auf dem Kontokorrentkonto manifestiert haben, in langfristige Darlehen umzuschulden. Wäre von vorn herein eine fristenkongruente Finanzierung des Betriebsvermögens vorgenommen worden, wäre in vielen Fällen die Problematik einer unzureichenden Tilgung verbunden mit einer Verschlechterung der Bilanzstrukturen vermieden worden.

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