Dienstag, 14. August 2012

Günstige Finanzierungen nicht immer risikolos

Wenn man schlau ist und sich im Vorfeld einer Finanzierung gut informieren möchte über günstige Konditionen und die gängige Bandbreite die Zinssätze betreffend, wird man bisweilen stutzig, wenn man Angebote findet, die mit Superzinsen im Vergleich zu anderen Offerten ausgestattet sind. Eine Variante, die insbesondere Unternehmen hin und wieder als vermeintlich smarte Form der Unternehmensfinanzierung schmackhaft gemacht werden soll, betrifft Finanzierungen in Fremdwährung. Auf CHF- oder Yen-Basis stellen sich die Zinssätze in der Tat grundsätzlich noch niedriger und damit günstiger dar als bei einer EUR-Finanzierung, auch falls diese mit Sonderkonditionen ausgestattet sein sollte. Was Anbieter freilich vergleichsweise defensiv kommunizieren, ist das inhärente Wechselkursrisiko. Dieses kann das entsprechende Darlehen bei ungünstiger Entwicklung effektiv nicht unwesentlich verteuern. Im Zweifel können Unternehmen bei derartigen Entscheidungen eine unabhängige Unternehmensberatung zu Rate ziehen, um beispielsweise den Break-Even-Point zu ermitteln und damit das mit dieser Form der Finanzierung verbundene Risiko besser quantifizieren zu können. Keine Haken und Ösen bestehen hingegen bei Darlehenskonditionen der öffentlichen Hand zum Zwecke der privaten Wohneigentumsförderung. Der Grund für die im Vergleich auffällig günstigen Zinssätze liegt in der sozialpolitischen Motivation des Staates, durch diverse Förderinstrumente und -institutionen den Weg in die eigenen vier Wände für breite Bevölkerungsschichten zu ebnen. Programmdarlehen für die private Baufinanzierung sorgen somit in praktisch allen Fällen für eine Ersparnis. Eine andere Form der öffentlichen Förderung besteht im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb mit staatlichen Zulagen, die mit Hilfe der sogenannten Eigenheimrente (Wohn-Riester) quasi als Eigenkapitalersatz in die Immobilienfinanzierung eingebunden werden können. Beide Förderungsinstrumente können auch parallel genutzt werden, Wohn-Riester gegebenenfalls auch erstmalig anlässlich der Anschlussfinanzierung bei Auslaufen der bisherigen Zinsbindung bestehender Darlehen.

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