Mittwoch, 23. Februar 2011

Wie funktioniert Sale-and-lease-back?

Für Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, die sich durch Ertrags- und/oder Liquiditätsprobleme äußert, ist es in aller Regel zielführend, den Konsolidierungsprozess flankierend durch eine versierte Unternehmensberatung begleiten zu lassen. Eine Maßnahme, die bei einem Krisenmanagement zum Tragen kommen kann, ist das sogenannte Sale-and-lease-back. Hierbei werden Bestandteile des Sachanlagevermögens, die sich im Besitz und im wirtschaftlichen Eigentum eines Unternehmens befinden, an eine Leasinggesellschaft veräußert und sodann von dieser zur weiteren betrieblichen Nutzung gemietet. Möglich ist dieses Verfahren sowohl mit Mobilien als auch mit Immobilien.
Sofern das Sachanlagevermögen bilanzielle stille Reserven enthält, der gemeine Wert somit den Restbuchwert (bzw. in handelsrechtlicher Betrachtung den beizulegenden Wert) übersteigt, lassen sich diese Reserven durch Sale-and-lease-back realisieren. Dieser Effekt ist überdies liquiditätswirksam, da der Verkaufserlös als Gegenwert die Betriebsmittel des Unternehmens stärkt. Zu beachten sind etwaige Steuerzahlungen, sofern im betreffenden Geschäftsjahr insgesamt nicht ausreichende Verluste erwirtschaftet werden oder keine Verlustvorträge bestehen. Beim Sale-and-lease-back von Immobilien oder Betriebsvorrichtungen ist überdies zu prüfen, inwieweit die zugrunde liegende Finanzierung abgelöst werden muss oder von der bisherigen Bank weitergeführt wird, indem das Darlehen durch einen Schuldnerwechsel der Leasinggesellschaft zur Verfügung gestellt wird.

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