Freitag, 11. Februar 2011

Besonderheiten bei der Eigenheimrente

Die private Baufinanzierung des Eigenheims kann durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten meist deutlich günstiger gestaltet werden. Neben besonders zinsgünstigen Förderdarlehen der öffentlichen Hand kommt Wohn-Riester in Betracht. Hier gibt es allerdings Einschränkungen hinsichtlich des geförderten Personenkreises: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Amtsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Einkommensgrenzen bestehen nicht. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird allerdings mittelbar begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Zusätzliche Steuervorteile können gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung realisiert werden. Die staatlichen Zulagen fließen bei Wohn-Riester als Sondertilgungen auf ein spezielles Wohn-Riester-Darlehen. Dadurch verkürzt sich die Darlehenslaufzeit. Die Rendite von Wohn-Riester ist in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Effektivzins der betreffenden Finanzierung.

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