Freitag, 17. September 2010

Wohneigentumsförderung nach der Existenzgründung

Die bestehende und künftige Altersvorsorge ist ein nicht unbedeutender Aspekt im Rahmen einer Existenzgründung. Hierzu zählt auch eine selbstgenutzte Immobilie, soweit sie über Wohn-Riester gefördert wurde. Für Selbstständige hängt der Umfang einer potenziellen staatlichen Förderung für die Altersvorsorge insbesondere vom rentenversicherungsrechtlichen Status ab. Eine (weiterhin) bestehende, gegebenenfalls befristete Rentenversicherungspflicht ergibt sich aus dem entsprechenden Einstufungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Bei einer bestehenden Rentenversicherungspflicht ändert sich für den Existenzgründer nichts. Falls keine Rentenversicherungspflicht vorliegt, bleibt eine bislang erhaltene staatliche Förderung für die private Altersvorsorge unberührt. Es gilt in diesem Fall jedoch, den Bereichen Soziale Absicherung und Altersvorsorge auf seiner persönlichen To-Do-Liste einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Eine in Fragen rund um die Existenzgründung versierte Unternehmensberatung ist hierfür ein geeigneter Ansprechpartner.

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