Mittwoch, 30. Januar 2013

Befristung von Krediten

Wer eigentlich keinen Kredit benötigt, weil er gut verdient, bekommt für gewöhnlich einen Dispo auf seinem Privatgirokonto, welches als Gehaltskonto fungiert, bereitgestellt. Nutzen sollte man ihn in der Regel allerdings nicht, da er im Vergleich zu einem Ratenkredit sehr teuer ist. Der Dispo steht für gewöhnlich bis auf Weiteres, also unbefristet zur Verfügung. Für Selbstständige sind hingegen befristete Kredite eher die Regel als die Ausnahme. Für eine Verlängerung, wie sie ansonsten bei Privatkunden meist nur bei einer Baufinanzierung üblich ist, bei der eine Festzinsbindungsfrist abgelaufen ist, bedarf es für Unternehmen und Selbstständige einer Genehmigung der Verlängerung durch die jeweilige Bank. Hierzu sind in aller Regel aktuelle Geschäftszahlen in Form von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen einzureichen, die bisweilen in Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Unternehmensberatung aufbereitet werden, einzureichen. Kredite bis auf Weiteres werden an Unternehmen und Selbstständige meist nur innerhalb einer Bagatellgrenze vergeben, die Kleinbeträge aus Gründen des Verwaltungsaufwands abdeckt und einen gewissen Spielraum zur Disposition gewährleisten kann, jedoch in Relation zur gesamten Finanzierung des Betriebes als eher untergeordnet anzusehen ist.

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