Donnerstag, 11. Oktober 2012

Förderung von Wohneigentum

Viele Wege führen nicht nur nach Rom, sondern auch in die eigenen vier Wände. Wer nicht aus besonders begüterten Verhältnissen stammt, erfolgreich Lotto spielte oder eine gut dotierte Erbschaft als Starthilfe erhalten hat, für den stellt sich beizeiten die Frage, wie die Baufinanzierung vonstatten gehen soll. Je früher die Voraussetzungen hierfür dadurch geschaffen werden, dass regelmäßiges Sparen für einen planmäßigen Kapitalaufbau und die entsprechende finanzielle Disziplin sorgt, desto besser ist es und desto eher lässt sich der Wunsch nach selbstgenutztem Wohneigentum verwirklichen.


Neben der finanziellen Disziplin, die erforderlich ist, um auch mit kleinem zur Verfügung stehendem Einkommen regelmäßige Sparleistungen zu erbringen, wird frühzeitiges Sparen durch den Zinseszinseffekt gewissermaßen belohnt. Je länger das angesparte Kapital rentierlich angelegt wird, desto eher entwickeln sich hieraus Beträge, die nicht mehr als Kleingeld bezeichnet werden sollten, sondern die vielmehr dazu geeignet sind, entweder größere Anschaffungen zuzulassen oder eben einen wertvollen Baustein im Rahmen einer Immobilienfinanzierung darstellen können.

Eine besonders gute Möglichkeit, seinen persönlichen Zielen hinsichtlich eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung näher zu kommen, bietet Bausparen infolge der attraktiven staatlichen Bausparförderung. Diese ermöglicht insbesondere Menschen mit vergleichsweise geringem Budget durch staatliche Zuschüsse einen schnelleren Vermögensaufbau. Beim Bausparen kann das geförderte Bausparguthaben für ein besonders günstiges Bauspardarlehen Verwendung finden, was zu einer zinssicheren und günstigen Baufinanzierung wesentlich beiträgt. Für die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie ist eine entsprechende wohnwirtschaftliche Verwendung auch Bedingung für die Förderung. Neben der Bausparförderung lässt sich als weiteres Plus auch die Riester-Förderung ergänzend in die Finanzierung einbinden. Für diese Förderung gelten zwar keine Einkommensgrenzen, allerdings werden nur rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte sowie mittelbar deren Ehegatten gefördert.

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