Donnerstag, 10. Juni 2010

Transferleistungen für Existenzgründer

Ansprüche auf Wohngeld sind unabhängig von dem beruflichen Status (abhängige Beschäftigung oder berufliche Selbstständigkeit) gegeben, bei Selbstständigen spielt auch der rentenversicherungsrechtliche Status keine Rolle. Entscheidend ist die Einkommenssituation unter Berücksichtigung insbesondere der Wohnverhältnisse. Im Falle einer Existenzgründung, die sich in der Anlaufphase befindet und noch keine tragfähige Vollexistenz gewährleistet, kann ein Antrag auf einen Mietzuschuss somit erfolgversprechend sein. Für Existenzgründer und Selbstständige allgemein, die eine Baufinanzierung für die eigenen vier Wände (ETW oder EFH) laufen haben, kann entsprechend ein Lastenzuschuss in Betracht kommen.

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